Condor Wir lieben Fliegen.
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Alles rund um die Reise

 Barrierefrei reisen

Allgemeine Hinweise
Kranke und behinderte Menschen sind oftmals auf besondere Hilfestellung angewiesen. Condor betreut diese Fluggäste nach Ihren individuellen Bedürfnissen, soweit dies möglich ist. Für eine optimale Betreuung werden 5 Tage vor Abflug (spätestens jedoch 2 Werktage vor Abflug) folgende Informationen benötigt:

  • Name des kranken oder behinderten Fluggastes
  • Name der Begleitperson 
  • Art und Grad der Behinderung
  • Mobilität (kann der Gast alleine gehen?)
  • Benötigt der Gast während des Fluges medizinische Geräte/Hilfsmittel?

Wir bitten um sofortige Information bei folgenden Behinderungen/Erkrankungen:

  • Thrombose-Gefährdung
  • Frischer Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Atemwegserkrankungen (Asthma Bronchiale)
  • Lungen- und Herzerkrankungen
  • Andere Erkrankungen oder Behinderungen, die medizinische Hilfsmittel (z. B. Inhaliergerät/Sauerstoffversorgung) oder Medikamente während des Fluges erfordern

Diese Mitteilung sollte ca. 7 - 14 Tage vor Abflug bei uns vorliegen, da wir in Einzelfällen noch die Einschätzung des medizinischen Dienstes der Lufthansa einholen müssen.
Der ärztliche Dienst einer IATA-Luftverkehrsgesellschaft kann einem kranken oder behinderten Passagier eine sogenannte FREMEC (Frequent Traveller's medical Card) ausstellen. Diese FREMEC erlaubt der Luftverkehrsgesellschaft die Beförderung des erkrankten Passagiers für eine beliebige Anzahl von Flügen (mit festgesetztem Gültigkeitszeitraum), ohne dass für jeden Flug erneut eine Beurteilung durch den Ärztlichen Dienst erforderlich ist.
Bitte nehmen Sie Ihre Sonderreservierungen möglichst frühzeitig vor. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Reisebüro oder bei einer Buchung über Condor (Buchungspartner: Condor) direkt an uns per E-Mail oder per Telefon unter +49 6171 69-88978. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr deutscher Zeit.

Weitere Informationen zu den Passagierrechten von kranken und behinderten Flugreisenden finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission.

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Einschränkungen bei der Beförderung
In folgenden Fällen ist eine Beförderung leider ausgeschlossen: 

  • Bei Infektionskrankheiten (z. B. offene TBC, infektiöser Hepatitis, Windpocken etc.) sowie bei Personen, die während des Fluges auf die Benutzung eines
  • pneumatisch betriebenen Gerätes oder
  • elektrisch betriebenen Gerätes und gleichzeitig auf eine Sauerstoffversorgung angewiesen sind
Die Mitnahme von seh- oder gehbehinderten Personen mit Begleitperson ist generell unbegrenzt möglich. Für seh- oder gehbehinderte Personen ohne Begleitperson gilt aus Sicherheitsgründen je nach Flugzeugtyp eine maximale Personenzahl, die befördert werden kann. Seh- oder gehbehinderte Personen, die ohne Begleitung reisen möchten, werden daher gebeten, sich frühzeitig mit unserer Sonderreservierung in Verbindung zu setzen.

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Sitzplatzreservierung
Für unsere schwer gehbehinderten Fluggäste mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis halten wir Sitze bereit, die das Ein- und Aussteigen sowie das Aufstehen während des Fluges durch das Hochklappen der Armlehnen auch an den Gangplätzen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Bitte beachten Sie, dass folgende Sitzplätze nicht an kranke oder behinderte Fluggäste vergeben werden können: 

  • Mutter-Kind (Infant) –Reihe
  • Notausgang (EXIT)

 Details zur Sitzplatzreservierung

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Zusätzliche Sauerstoffversorgung an Bord
Die Mitnahme und Nutzung von gasförmigem Sauerstoff in einem kleinen Zylinder von nicht mehr als 2 Liter Kapazität und 200 bar Druck auf Condor Flügen (außer Flüge in die USA, Kanada und Mexiko sowie Flüge mit Zwischenstopp in den USA) ist erlaubt. Nach rechtzeitiger Anmeldung Ihres Sauerstoff-Gerätes bei unserer Sonderreservierung erhalten Sie eine Bescheinigung als Vorlage beim Check-in. Voraussetzung für die Genehmigung und Erstellung der Bescheinigung ist die positive Beurteilung des medizinischen Dienstes der Lufthansa für die geplante Flugreise.

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Rollstuhlbereitstellung und -beförderung
Fluggasteigene Rollstühle werden ohne Anrechnung auf das Freigepäck des Fluggastes aus Platzgründen ausschließlich als aufgegebenes Gepäck befördert. Ist eine Beladung des Rollstuhls aus physischen Gründen nicht möglich, müssen wir den Transport leider ablehnen. Bitte beachten Sie als Rollstuhlfahrer unsere Annahmeschlusszeiten am Check-in. Ein bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) wird an den meisten Flughäfen angeboten.
An Bord stellen wir kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Hilfestellung der Flugbegleiter nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden darf. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können nur durch eine angemeldete Begleitperson erfolgen. Wir bitten um frühzeitige Reservierung (spätestens 8 Stunden vor Abflug) dieser Sonderleistung.

Elektrorollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn

  • die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt
  • die Batterie-Pole isoliert wurden und
  • die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist

Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei allen Anfragen für den Transport von Elektrorollstühlen bitten wir im Voraus um Angaben über Maße und Gewicht. 

Hinweis:
Sofern der ärztliche Dienst der Lufthansa eine Begleitperson für nicht erforderlich hält, dürfen pro Flug nur eine begrenzte Anzahl an Fluggästen mit speziellen Behinderungen ohne qualifizierte Begleitperson befördert werden.


 Detaillierte Informationen für Reisen mit und ohne Begleitperson

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Beförderung auf einer Krankentrage (Stretcher)
Grundvoraussetzung für den Transport eines verletzten oder erkrankten Passagiers per Stretcher sind die Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA) des Lufthansa-Vertragsarztes im Zielgebiet und die freie Sitzkapazität (je nach Fluggerät 6 - 9 Sitze).
In der Regel sollte die Anfrage zum Einbau eines Stretchers über den Reiseveranstalter, die Versicherung oder eine Rettungsgesellschaft erfolgen.

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Begleithunde
Aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen können grundsätzlich nur Hunde mit bestätigter Anmeldung und nachweislicher Ausbildung akzeptiert werden. Die Beförderung des Begleithundes erfolgt kostenfrei. Gemäß EU-Bestimmung ist ein Tierpass Pflicht.


 Weitere Informationen zu Begleithunden

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