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 Datenschutz: Flüge USA

Informationsblatt für Reisen zwischen der EU und den USA
(Die nachfolgenden Informationen wurden von der Datenschutzgruppe der Europäischen Union zusammengestellt.)

Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten.

Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben.

Die PNR-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden.
Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro.

Weitere Informationen
(PDF "FAQ zur Übermittlung von Fluggastdaten", ca. 68 KB)

Formblatt USA-Urlaubsadresse
(PDF ca. 97 KB)

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zur
"Angabe der Urlaubsadresse für USA-Reisende am Check-in".

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